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Mietpreisbremse bis 2029: Ein Teufelskreis

Die Bundesregierung hat Ende Mai beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Ziel sei es, Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen. Doch während die politische Symbolwirkung groß ist, bleiben die tatsächlichen Erfolge dieses Instruments bescheiden – mit teils gravierenden Nebenwirkungen. Eine davon betrifft den ohnehin stagnierenden Wohnungsneubau.

Was regelt die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Vermieter bei einer Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Objekte, bei möblierter Vermietung und Kurzzeitmieten.

Der Mietendeckel durch die Hintertür?

Die Mietpreisbremse mag dem Mieterbund und den Grünen zu milde erscheinen, doch in ihrer praktischen Auswirkung entwickelt sie eine ähnliche Lähmungswirkung wie der Berliner Mietendeckel einst: Sie reduziert Investitionsanreize und hemmt den Neubau. Genau darauf weisen sowohl die Eigentümer- als auch die Unternehmerverbände der Immobilienwirtschaft hin.

Gerade private Klein- und Mittelinvestoren – die bislang einen Großteil des Neubaus in Deutschland stemmen – schrecken zunehmend vor Projekten zurück. Die Aussicht, nach Fertigstellung durch politische Regulierung in der Mietpreisgestaltung eingeschränkt zu sein, macht viele Projekte wirtschaftlich uninteressant. Das Risiko ist zu hoch, die Rendite zu gering – besonders im Vergleich zu gestiegenen Baukosten und Zinsen.

Die Illusion vom Mieterschutz

Zwar klingt die Mietpreisbremse zunächst nach sozialer Gerechtigkeit, doch in Wahrheit profitieren vor allem Bestandsmieter mit Glück. Und die wohlhabenden Interessenten, die Wohnungen in Toplagen zu vergleichsweise günstigen Mietpreisen bekommen. Die wirklichen Verlierer sind:

  • Mieter auf Wohnungssuche, die kaum passende Angebote finden.
  • Bauträger und Investoren, die ihre Projekte auf Eis legen.
  • Kommende Generationen, für die es schlicht keine ausreichenden Wohnangebote geben wird.

Die Mietpreisbremse behebt kein einziges strukturelles Problem – sie zementiert lediglich bestehende Engpässe. Das hat auch Justizministerin Hubig verstanden. Dennoch müsse eine kurzfristige Lösung her, denn Förderung des sozialen und privaten Wohnungsbaus sei nicht kurzfristig möglich. Ich erinnere: Die Mietpreisbremse besteht seit 2014, und die drastischen Einbrüche bei den Baufertigstellungen passierten in den vergangenen vier Jahren unter Kanzler Scholz.

Der Teufelskreis: Weniger Neubau = mehr Mangel = höhere Mieten

Statt endlich das Angebot zu stärken, wird mit immer neuen Mietregulierungen auf die Symptome reagiert. Dadurch sinkt die Neubautätigkeit, die Knappheit verschärft sich, die Mieten steigen weiter, was wiederum zu politischem Aktionismus führt. Die Mietpreisbremse verstärkt also genau das Problem, das sie zu lösen vorgibt.

Was wäre sinnvoll?

  1. Förderung von Neubauprojekten, insbesondere durch steuerliche Anreize und Abbau bürokratischer Hürden.
  2. Investitionssicherheit für private Bauherren und institutionelle Anleger, statt wachsender Regulierungswut.
  3. Transparente Mietspiegel, die realitätsnah sind und nicht künstlich gedeckelt.
  4. Sozialer Wohnungsbau, gezielt und nachhaltig finanziert.

 

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein politisches Signal – aber kein wirtschaftlich tragfähiger Lösungsansatz. Sie lindert keine Ursachen, sondern verschärft langfristig die Wohnraumknappheit. Wer wirklich will, dass Wohnen bezahlbar bleibt, muss das Angebot ausbauen, nicht mehr und mehr Investoren verschrecken. Oder gar Vermieter durch die Regulierungswut zu veranlassen, Wohnraum leer stehen zu lassen.

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