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Grunderwerbsteuer 2024 – Erste Absenkung nach 17 Jahren

Über 16 Jahre hinweg wurde die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern rund 30 Mal erhöht. Nun eine erste Änderung: Das Bundesland Thüringen hat zum 1. Januar 2024 eine Absenkung vorgenommen - gleich um erstaunliche 1,5 %.

Seit 2006 ist die Höhe der Grunderwerbsteuer bekanntlich Ländersache. Nachdem sie seit 1997 bundeseinheitlich 3,5 % betragen hatte, wurde die Festsetzung zum 1. September 2006 in den Aufgabenbereich der Bundesländer übergeben.

Und so hob bereits zum 1. Januar 2007 das Bundesland Berlin die Grunderwerbsteuer auf 4,5 % an. Im übrigen Bundesgebiet erfolgten erst einmal keine Änderungen. Erst nach der Lehman-Brothers-Pleite und der damit verbundenen Krise folgten Hamburg 2009 und Sachsen-Anhalt 2010 mit einer Anhebung auf 4,5 %. Ab 2011 setzte ein regelrechter Wettlauf ein.

Über 16 Jahre kannte die Entwicklung nur eine Richtung: weitere Anhebung. Bis 2017 hatten es bereits fünf Bundesländer auf 6,5 % geschafft. Und bis 2023 war rund 30 Mal an der Stellschraube Grunderwerbsteuer in ein- und dieselbe Richtung gedreht worden.

Kein Wunder, dass sowohl einige politische Strömungen als auch Immobilienverbände immer wieder auf die Überlastung von Wohnungs- und Hauskäufern hinwiesen und eine Absenkung forderten. Dies wurde auch auf dem Jahreskongress des IVD Immobilienverband Deutschland e. V. 2017 vehement von einem CDU-Vertreter des Landtags Thüringen gefordert. Ironischerweise hatte das Bundesland zu Beginn des Jahres die Grunderwerbsteuer ebenfalls auf 6,5 % angehoben – mit der CDU in der Opposition.

Einzig Sachsen hielt bis 2022 und Bayern durchgängig an den 3,5 % fest. Immer wieder wurde auch betont, dass v. a. die selbstbewohnte Immobilie ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge sei. Die Erhöhung in Sachsen zum 1. Januar 2023 betrug dann allerdings satte 2 %.

In den letzten Jahren wurde angesichts dieser Entwicklung neue Ideen geboren, so z. B. die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim ersten Erwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung bis zu einer Höhe von 500.000 € Immobilienwert. Durchgesetzt hat sich dies nicht. Und Käufer in Ballungsgebieten mit 7-stelligen Kaufpreisen für ein Reihenhaus würden sich sicher ungerecht behandelt fühlen gegenüber dem Käufer eines Einfamilienhauses in ländlicher Gegend, der nicht einmal an die Grenze der 500.000 € stößt.

Zum 1. Januar 2024 gab es nun nach langem Rufen endlich eine erste Wende. Das Bundesland Thüringen senkte zum ersten Male seit 17 Jahren die Grunderwerbsteuer ab: von 6,5 % auf 5 %. Jetzt bleibt zu hoffen, dass auch andere Bundesländer diesem Vorstoß folgen.

Hier die Übersicht über alle Bundesländer für 2024:

3,5 %: Bayern
5,0 %: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
5,5 %: Hamburg
6,0 %: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
6,5 %: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein

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