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Excellence Immobilien

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Kapitalanlage & Vermögensaufbau

Immobilien als Baustein für Vermögen, Rendite und langfristige finanzielle Ziele – fundiert betrachtet und praxisnah erklärt.

  1. Pflegeimmobilie als Kapitalanlage: Chancen, Risiken und Besonderheiten

    Der deutsche Markt für Gesundheitsimmobilien hat 2026 spürbar an Dynamik gewonnen. Nach Angaben des Immobiliendienstleisters Cushman & Wakefield vom 5. Oktober 2026 erreichte das Transaktionsvolumen von Januar bis September rund 2,14 Mrd. Euro – mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum mit rund 1,02 Mrd. Euro. Institutionelle Investoren senden damit ein deutliches Signal. Für private Kapitalanleger stellt sich die Frage, was eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage auszeichnet, worin ihre Chancen liegen und welche Risiken eine sorgfältige Prüfung verlangen. Dieser Beitrag ordnet Pflegeapartments und Betreutes Wohnen ein und beleuchtet Nachfrage, Refinanzierung, Vertragsstruktur und steuerliche Besonderheiten.

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  2. Eigenkapital oder Vollfinanzierung: Was ist bei einer Kapitalanlage sinnvoll?

    Wie viel Eigenkapital brauchst Du, wenn Du eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen möchtest? Die klassische Antwort lautet häufig: möglichst viel. Für den Vermögensaufbau kann es jedoch sinnvoll sein, genauer hinzuschauen, denn nicht nur die Höhe des Eigenkapitals entscheidet über die Qualität einer Finanzierung.

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  3. Mietrendite versus Eigenkapitalrendite: Welche Rendite zählt wirklich?

    Wenn Du eine Immobilie als Kapitalanlage kaufst, begegnet Dir fast immer zuerst die Mietrendite. Sie zeigt, wie hoch die jährlichen Mieteinnahmen im Verhältnis zum Kaufpreis sind. Für die Beurteilung des Objekts ist diese Kennzahl durchaus sinnvoll. Für die Frage, wie rentabel Dein tatsächlich eingesetztes Geld arbeitet, greift sie jedoch zu kurz.

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  4. Das Wachstumschancengesetz 2024 und die doppelte AfA: Steuervorteil 2026

    Das Wachstumschancengesetz hat für Immobilieninvestoren einen interessanten steuerlichen Hebel geschaffen. Für bestimmte neue Wohngebäude wurde die degressive AfA wieder eingeführt. Gleichzeitig kann bei begünstigten neuen Mietwohnungen die Sonderabschreibung nach § 7b EStG genutzt werden.

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